Details:
ZIELGRUPPE
Diese Ausbildung richtet sich an Frauen und Männer, die im Sicherheitsgewerbe tätig sind und sich weiterqualifizieren und fortbilden wollen, sowie an Interessenten, die im Rahmen des Quereinstieges in die Sicherheitsbranche wechseln möchten oder sich neu orientieren wollen!
Eine Kostenübernahme über die Agentur für Arbeit / Jobcenter ist möglich!
PRÜFUNGSZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Zur GSSK Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
- * eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens ein- bis zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- * eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- * ein Mindestalter von 24 Jahren, (gilt nicht in allen IHK) sowie
- * die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt. (Kann bei der fss abgelegt bzw. erneuert werden)
- * Die Berufspraxis muss erkennbaren Bezug zu den Aufgaben und Kompetenzen einer geprüften Schutz- und Sicherheitskraft aufweisen.
DAUER & UMFANG
200 UE in 5 Wochen
ZIEL/ABSCHLUSS
IHK-Abschluss „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“